Das Grün geht fast übergangslos in ein seitliches Wasserhindernis über - also ein Teich links neben dem Grün. Mein Annäherungsschlag kommt auf dem Grün auf und rollt dann seitlich ins Wasser. Vom Kreuzungspunkt zwei Schlägerlängen nach rechts kann ich den Ball auf dem Grün droppen, nicht näher zur Fahne. Ich glaube das ist erlaubt oder?
Anmerkungen:
- Es gibt keine Dropzone.
- Hinter dem Teich kann man nicht droppen, da ist kein Golfplatz.
- Ich weiss, dass der Ball beim Drop nicht vom Gelände auf das Grün rollen darf, aber in diesem Fall kommt er bereits auf dem Grün auf. Ich meine mal das ist ein relevanter Unterschied?
- Es wäre natürlich möglich auf dem 10 cm breiten Streifen zwischen Wasserhindernisgrenze und Grün zu droppen. Der Ball würde unweigerlich ins Wasser rollen und könnte dann nach zwei Versuchen gelegt werden. Aber warum sollte ich dort droppen, wenn ich mit zwei Schlägerlängen auch auf's Grün komme? Abgesehen davon, dass der Abhang dort so steil ist, dass man bei dieser Übung entweder zwei Bälle im Teich versenkt oder beim Versuch sie aufzuhalten die Runde und wahrscheinlich auch die Golfsaison abrupt beendet. Damit will ich sagen: hier wurde vom Golfarchitekten definitiv kein Drop vorgesehen.
Das einzige, was mich etwas stört bei dieser Regelauslegung, ist die taktische Situation. Ich stehe an diesem Loch z. B. 130 Meter vor dem Grün und muss überlegen, ob sich das Risiko eines Grünangriffs lohnt. Es ist wirklich ein sehr schmales Grün und, wie schon gesagt, es fällt ab in Richtung Wasser. Wenn ich aber weiss, dass ich notfalls auf dem Grün droppen kann und mit zwei Putts immer noch das Bogey spiele, dann gibt es kein wirkliches Risiko. Denn die Alternative - sicher vorlegen, dann Chip/Pitch - führt meines Erachtens genauso häufig zum Bogey. Sowas baut doch eigentlich auch kein Golfarchitekt.
Ulrich