Golf in Berlin-Brandenburg

  • Das kommt raus wenn die Politik an der Realität scheitert

    #Golf #Brandenburg #Berlin

    Ein Limit von zwei Golfern pro Golfanlage ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht verfassungsgemäß. Die Richter lehnten einen Eilantrag des Golfclub Gross #Kienitz am Freitag zwar ab. Dessen Chancen auf Schadensersatz sind indes gestiegen.

    https://golf.tagesspiegel.de/zwei-spieler-p…fassungswidrig/

  • Hä?

    Ich verfolge diese Thema hier nicht aus Gründen.

    Hoffe aber, du hast dich verschrieben. 2 Golfer pro Loch, also im Flight, oder?

    2 Golfer pro Anlage kann doch niemandes Ernstes sein ...

  • Bei uns in BW sind 2 Golfer pro Flight erlaubt, nehme auch an, es ist ein Schreibfehler.

    Die Chancen stehen aber nicht schlecht, dass dies auch gelockert wird, wenn sich der Inzidenzwert unter 35 bewegen sollte.

    Tennis und Golf ist der größte Spaß, den man mit angezogenen Hosen haben kann.

    Immer schönes Spiel,

    albe

  • Zwei pro Anlage...

    Das würde ja heißen, dass im Normalfall, gerade mal pro Tag 6 Golfer sprich 3 Flights sich auf der Golfanlage aufhalten dürfen..............

    Es ist doch nicht der 1. April :face_with_tongue:

    Tennis und Golf ist der größte Spaß, den man mit angezogenen Hosen haben kann.

    Immer schönes Spiel,

    albe

  • Klar ist das total irre... Und nur zum sicher gehen, drei Golfanlagen (Kienitz, Mahlow und eine Golfrange). Auf jeder dieser Anlagen (die eine hat 27 Loch glaube ich) nur je 2 Spieler. Erst wenn die fertig sind dürfen die nächsten beiden drauf, also max 4, wenn schnell dann 6 am Tag....

    Nachzulesen beim Tagesspiegel

    https://golf.tagesspiegel.de/


    Drei Golfanlagen, bei allen drei war das Ordnungsamt. Und in den Landkreisen rundrum spielen sie ganz offiziell erlaubt. Auf Nachfragen wird von der Landtätin nicht reagiert. Hoffentlich jetzt mit Schadensersatz und entsprechender Reaktion in der regionalen Presse.

    Eri

  • ...

    Drei Golfanlagen, bei allen drei war das Ordnungsamt. (...) Hoffentlich jetzt mit Schadensersatz und entsprechender Reaktion in der regionalen Presse.

    Das glaube ich nicht.

    Bei uns in der Region waren im Frühjahr 2 Plätze betroffenen.

    Da gab's auch das Gebrüll, und Muskelspiele.

    Zum Schluss hat das OA mit Video und Fotos bewiesen, dass es auf dem Parkplatz zum Ansammlungen (ohne Abstand, ohne Masken mit Umarmungen, teilweise bis zu 7 Personen) kamm.

    Aus der selbstbewussten Drohungen wurden zum Schluss saftige Strafen.

    Mann kann zu dem ganzen verschiedene Meinung haben, aber die Vorgaben sind klar und deutlich formuliert.

  • les doch erst mal die Artikel. Das OA hat die Golfanlagen nicht geschlossen weil sich jemand dort falsch verhalten hat, sondern weil die Landrätin den gesamten Golfplatz als eine Sportanlage definiert hat und den Verordnungstext '2 Spieler pro Anlage' eben als 2 Spieler auf der Anlage und nicht wie der Rest von Brandenburg als 'Spielen in 2er Flights' interpretiert hat.

    Und die Schadensersatz Klage ist schon deshalb erfolgversprechend weil das Oberlandesgericht eine entsprechende Begründung im Verfahren zur einstweiligen Verfügung formuliert hat.

    Da geht es schlicht um eine willkürliche Schließung nach Gusto einer Landrätin die mal ihre Macht ausgelebt hat.

    Schließung nach Vorfall ist eine ganz andere Kategorie....

    Eri

  • Da geht es schlicht um eine willkürliche Schließung nach Gusto einer Landrätin die mal ihre Macht ausgelebt hat

    Nun, ob das tatsächlich so ist, weiß ja keiner. Die Offizielle Verlautbarung wies darauf hin, dass man das in der entsprechenden Verordnung eben so "verstanden" hat oder so "verstehen kann/muss".

    Das OLG hat jetzt aber die Verfassungsmäßigkeit dieses Beschlusses hinterfragt und damit ist die Anordnung der Landrätin u.U. ein Verstoß gegen die Verfassung (was wiederum noch weiterer gerichtlicher Klärung bedarf). Dass die Landrätin von der Linken ist, wird auch gern erwähnt - was auch immer das damit zu tun haben soll.

    Wie auch immer - damit könnte der Weg frei sein für Schadensersatz, der von den Golfanlagen natürlich mit "mehreren Tausend Euro pro Tag" angegeben wird (schwer zu beweisen, dass vielleicht ohnehin nur Mitglieder ohne Greenfee gespielt hätten, man sagt halt, dass man pro flight 2x70,- € "verloren" hat). Falls es also Schadensersatz gibt, trägt den der Steuerzahler, also auch Ihr und ich.

    Dass ab sofort die Anlagen wieder geöffnet sind und ab morgen wieder 4-er flights zugelassen sind (auf Grund der Öffnungen) zeigt den ganzen Irrsinn dieser Maßnahme. Ich glaube jedenfalls nicht, dass besagte Landrätin Golf spielt...

    Nichts ist sicher!
    Noch nicht mal das.

  • Wenn ich der einzige Landkreis im Bundesland bin der das so handhabt, sollte man vielleicht Mal seinen Standpunkt überdenken. Und wenn man gerade dabei ist zu denken, könnte man auch als Laie das Ansteckungsrisiko abwägen.

    Das Gelaber über 'verstehen müssen' ist nur der Versuch sich rauszuwinden. Natürlich kann ich es nicht beweisen, will ich auch gar nicht, aber hörst du Hufgetrappel, denk an Pferde, nicht an Zebras. Die einfachste Erklärung ist die der Machtausübung. Denn wenn es nur ein Versehen (Hoppla, da waren wir in der ersten Reaktion wohl zu heftig) gewesen wäre, hätten sie es zum einen anpassen können, zum anderen nicht am dritten oder vierten Tag dann Golfplatz Nummer drei schließen. Das war pure Lust an der Schikane.

    Was den Schadensersatz angeht, er muss nur seine Abrechnungen aus 2019 vorlegen, wenn er da genug Greenfeeplayer hatte, dürfte das als Berechnungsgrundlage taugen.

    Eri

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