Bräuchte Hilfe bzgl. eines Streites mit einem Golfclub. Wie hoch sind bei Euch die Zäune an der Range?

  • Wie kommst du zu der Feststellung? Warst du dabei oder kennst du sein Verhalten nur durch die Erzählung eines Dritten?

    Die Erzählung kenne ich nur vom Kläger, und er meint die Sicht des Vorstandes ist: das er den Schaden über seine Kasako Versicherung abwickeln soll.

    So weit zu der Feststellung, die aber nicht meine ist.

  • Hallo Tom, ist in diesem Fall nicht die KG der Ansprechpartner, der GC Club hat doch nur das Spielrecht und die Mietsache und deren Sicherheit obliegt der KG,

    nur Meinung meiner nach. :winking_face:

    Aber vielleicht kannst du uns den Club verraten oder wenigstens in welcher Stadt er liegt.

    "Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter. Irgendwann wirst du Recht behalten."

    Muhammad Ali

  • @Tom,

    das lässt ja darauf schließen, dass Dein Schaden beiweitem kein Einzelfall ist, und vermutlich nur Schäden der "stimmberechtigten" Mitgliedern mit Anteilen an

    der AG der Versicherung gemeldet werden, und der Rest (Mitglieder ohne Stimmrecht und Gäste haben halt Pech gehabt)

    Nun bin ich kein Jurist, aber ob diese Verhaltensweise des Clubs rechtlich haltbar ist würde ich bezweifeln.

    Ich bin zwar auch kein Jurist, aber zu der Frage, ob man das seiner Versicherung meldet oder nicht: Das kann der "Schädiger" m.E. halten wie er will. Vielleicht hat er auch keine Versicherung.

    Das ist aber völlig egal.

    Zunächst muss ja geklärt werden, ob der "geschädigte" einen Anspruch hat (gegen den "Schädiger") oder nicht und wenn ja in welcher Höhe. Wenn das nicht einvernehmlich geklärt werden kann wird das ein Gericht entscheiden (müssen).

    Besteht ein Anspruch muss der Schädiger diesen zahlen. Ob er selbst oder seine Versicherung ist unerheblich.

    Wenn man den Schaden natülich erst nach dem verlorenen Rechtsstreit seiner Versicherung meldet könnte es mit dieser natürlich schwierig werden...

    Just my two cents

    Viele Grüsse

    HN1

  • Ich bin zwar auch kein Jurist, aber zu der Frage, ob man das seiner Versicherung meldet oder nicht: Das kann der "Schädiger" m.E. halten wie er will.

    Vielleicht hat er auch keine Versicherung.

    Das ist aber völlig egal.

    Es wird sicherlich nicht egal sein ob er eine Versicherung hat oder nicht. Aber nach dem Stand der Dinge hat der Club ja eine Versicherung.

    Wenn nun vergleichbare Schäden, wie von Tom geschildert, häufiger in dem Club vorkommen und für eine bestimmte Personengruppe diese

    Versicherung zuständig ist und für eine andere Personengruppe dieser Versicherungsschutz abgelehnt wird das Gericht sicher die Frage stellen

    in welchem Ermessen der Club handelt, und dann wird es vermutlich eng mit der Argumentation des Clubs es sei denn im Vertrag der

    Jahresmitgliedschaft steht explizit drin, dass nur stimmberechtigte Mitglieder des Clubs über den Club versichert sind.

  • Lorili die Begründung wie viele andere Dinge war hanebüchen. Da meine Frau gegen den Club auf Schadenersatz klagt, würde ich die Hausordnung, die Gesetzwidrig alle Haftungen ausschließt nicht anerkennen, und deshalb dürfte ich zuerst nicht mehr auf den Platz und wurde dann fristlos gekündigt. Nein, deshalb klage ich persönlich auf Schadenersatz. Hier sollte im Februar ein Urteil gefällt werden.

    Nur weil ich neugierig bin. Deine Frau hat doch den Club verklagt, was hast du damit zu tun ?

  • Wolf05 ja, sollte ich es falsch geschrieben haben, war dies ein Versehen. Der Beklagte ist die AG. Es gibt in der Stadt nur einen Club, somit wäre es klar. Wei gesagt, aber ih nenne Ross und Reiter sobald der Rechtsstreit vorbei ist.

    HackerNummer1 genau.

    X500 die Versicherung richtet sich ja gegen Schäden die dritte erleiden die den Platz und die Einrichtungen benutzten, und dadurch einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden erleiden. Somit spielt die Personengruppe eigentlich keine Rolle.

    Lorili meine Frau verklagt die AG wegen Schadenersatz Beschädigung Auto, und wehre mich gegen die fristlose Kündigung meiner Mitgliedschaft aus nicht gerechtfertigtem Grund und fordere Schadenersatz.

  • die Versicherung richtet sich ja gegen Schäden die dritte erleiden die den Platz und die Einrichtungen benutzten, und dadurch einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden erleiden. Somit spielt die Personengruppe eigentlich keine Rolle.

    @Tom,

    vielleicht reden wir aneinander vorbei. Natürlich ist die Versicherung für Golfer die Schäden gegen Dritte anrichten. Der Parkplatz ist ja ein schönes Beispiel. Es ist aber doch so das Mitglied A im Schadensfall darauf zurückgreifen kann und Mitglied B nicht, sonst gäbe es doch das Theater nicht. Insofern ist es schon wichtig zu wissen wer die Versicherung im Schadensfall in Anspruch nehmen darf und wer nicht. Das müsste aber in den Mitgliedsverträgen geregelt sein, falls nicht kann es doch nicht Nasenpolitik des Clubs oder Betreibers sein.

  • es sei denn im Vertrag der

    Jahresmitgliedschaft steht explizit drin, dass nur stimmberechtigte Mitglieder des Clubs über den Club versichert sind.

    Die Frage, ob man über den Club versichert ist, dürfte zweitrangig sein. Haften tut ja die AG, die ggf. ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Der Vertragsnehmen (in diesem Fall das Jahresmitglied) müsste einem Haftungsausschluss durch den Vertrag zugestimmt haben, damit das Konstrukt trägt („Eine Haftung der AG für Schäden, die durch abirrende Bälle im Bereich des Parkplatzes entstehen, ist ausgeschlossen.“). Das hätte sicher keiner so unterschrieben (Und wenn es so im Vertrag steht, ist der Rechtsstreit sehr schnell beendet. Darauf hätte aber auch der Vorstand der AG sicherlich bereits verwiesen).

    Augenfälligster Beweis, dass „da was im Busche ist“, bleibt für mich das hektische Ausbessern des Zauns durch den Betreiber nach dem Schadensfall.

    Jm2C

  • @Tom Ich habe den Thread gerade mal überflogen und verstehe es so, dass Deine Frau wegen des Schadens an ihrem Auto die AG oder den Club verklagt und Du Schadensersatz wegen der fristlosen Kündigung durch den Club forderst. Den Jahresbeitrag ist Dir anteilig erstattet worden. Ein unmögliches Vorgehen des Clubs, keine Frage, aber worin besteht denn dein Schaden durch die Kündigung?

  • X500  @driver007 ich glaube das Weg is ein anderer. Hier geht es nicht um "Zugriffsrecht" sondern, man macht eine Schaden aufgrund einer Gefährdungshaftung in diesem Fall von der AG geltend. Dann kann die AG sagen, okay wir haben dafür eine Versicherung, oder sie bezahlen selbst, beiden lehnten Sie in unserem Fall ab.

    Hier wird meiner Meinung nach rein Willkürlich entschieden, soll heißen, dem einen seinen Schaden bezahlen wir (bzw. melden wir der Versicherung) den anderen nicht.

    Ich sollte dazu vielleicht noch erwähnen das ich seid 32 Jahren als Versicherungsmakler tätig bin und mich ein wenig im Bereich Schaden auskenne.

    Mir wurde unter anderem auch vom Vorstand der AG erklärt, wir sollen den Schaden doch unserer Teilkasko melden, die würde diesen dann begleichen 🙈. Hab dann versucht zu erklären, das dies nicht funktioniert. Hat aber keine interessiert.

  • Die Frage, ob man über den Club versichert ist, dürfte zweitrangig sein. Haften tut ja die AG, die ggf. ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Der Vertragsnehmen (in diesem Fall das Jahresmitglied) müsste einem Haftungsausschluss durch den Vertrag zugestimmt haben, damit das Konstrukt trägt („Eine Haftung der AG für Schäden, die durch abirrende Bälle im Bereich des Parkplatzes entstehen, ist ausgeschlossen.“). Das hätte sicher keiner so unterschrieben (Und wenn es so im Vertrag steht, ist der Rechtsstreit sehr schnell beendet. Darauf hätte aber auch der Vorstand der AG sicherlich bereits verwiesen).

    Bin jetzt ehrlich gesagt etwas irritiert, da ich nach diesem Eingangs Beitrag von Tom:

    Lange Rede kurzer Sinn, der Club wollte den Schaden nicht seiner vorhanden Versicherung melden, meine Frau sollte es über ihre Vollkasko abrechnen (Schaden ca. 2.800€ Leasing Fahrzeug) was wir natürlich nicht wollten (Rückstufung SF Klasse, Selbstbeteiligung etc.). Darauf sprach ich mit dem Vorstand, dass wir es nicht über die Versicherung meiner Frau abrechnen, und ob wir es dann rechtlich klären lassen können, er war einverstanden.

    davon ausgegangen bin, das der Rechtsstreit ausschließlich mit dem Club ausgetragen wird.

  • X500 sorry das war mein Fehler. Ich wollte eigentlich gar nicht so ins Detail gehen, mir ging es um Zaunhöhen in anderen Clubs. Zur Klarstellung, beide Klagen gehen nur gegen die AG.

  • X500: Sorry, ich wollte gar nicht auf den Prozessgegner abstellen, sondern auf die Frage nach dem möglichen Haftungsausschluss. Das geschilderte Argument gilt für Club und AG. @Tom hat ja bereits klargestellt, dass die Beklagte in beiden Fällend die AG ist.

  • Sorry, ich wollte gar nicht auf den Prozessgegner abstellen, sondern auf die Frage nach dem möglichen Haftungsausschluss. Das geschilderte Argument gilt für Club und AG. Tom hat ja bereits klargestellt, dass die Beklagte in beiden Fällend die AG ist.

    Kein Problem, habe es jetzt auch begriffen. :winking_face:

    Jetzt wünsche ich Tom nur noch viel Erfolg und hoffe er berichtet hier über den Ausgang.

    Zu seiner Ursprungsfrage wie hoch die Zäune bzw. Netze auf anderen Anlagen sind, würde ich bei uns sagen zwischen 6 und 8 Meter, allerdings sind einige

    auch schon etwas mitgenommen. Also zum Fischen würde ich einige unsere Netze nicht mehr nehmen wollen, denn da gehen die dicksten Fische durch. :winking_face:

  • Bin auch durchaus über die Nähe zu deutlich befahrenen Straßen erstaunt - war am Wochenende auf dem Golfplatz Rittergut Birkhof und bei der einen oder andere Bahn ist bei einem Slice eine Landung auf der Landstraße garantiert :grinning_face_with_smiling_eyes:

    "I know I’m getting better at golf because I’m hitting fewer spectators." - Gerald Ford
  • Bin auch durchaus über die Nähe zu deutlich befahrenen Straßen erstaunt - war am Wochenende auf dem Golfplatz Rittergut Birkhof und bei der einen oder andere Bahn ist bei einem Slice eine Landung auf der Landstraße garantiert :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ein bisschen Schnellbahn oder Autobahn gefällig? :grinning_squinting_face:

    Abschlag Bahn 1: https://rb.gy/1pagen (Der Link ist sicher, sieht nur so komisch aus, weil ich für die Google-Maps-URL einen "Shortener" benützt habe.)

  • Ein bisschen Schnellbahn oder Autobahn gefällig? :grinning_squinting_face:

    Abschlag Bahn 1: https://rb.gy/1pagen (Der Link ist sicher, sieht nur so komisch aus, weil ich für die Google-Maps-URL einen "Shortener" benützt habe.)

    Also auf den ersten Blick sieht das gefährlich aus...

    Rechts die Strasse und links ein Abschlag und ein Green in Drive-Distanz...

    Kann jetzt die Vegation nicht einschätzen... aber spielen würde ich da nicht gerne.

    Viele Grüsse

    HN1

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